Zusätzlich zu zahlreichen steuerlichen Erleichterungen und Vorteilen (Sachbezugsbefreiung, Wegfall der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer, etc.), gibt es durch diverse Förderprogramme Kaufanreize für Elektrofahrzeuge und die entsprechende Ladeinfrastruktur.
Je nach Investition und Art der Förderwerbenden (Private, Betriebe, Gebietskörperschaften) kann auf unterschiedliche Förderschienen zurückgegriffen werden. Neben dem Bund treten auch einige Bundesländer als Fördergeber auf.
Im Förderprogramm des Bundes werden die Anschaffung von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie (E-)Transporträder, E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge sowie E-Ladeinfrastruktur gefördert.
Die Förderaktion E-Mobilität für Betriebe 2022 unterstützt Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen (PKW, Nutzfahrzeuge, Sonderfahrzeuge, Mopeds und Motorräder) sowie von Ladeinfrastruktur.
Beim Förderprogramm „Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ werden in mehreren wettbewerblichen Ausschreibungen Unternehmen gefördert, die ihre Flotte auf nicht-fossil betriebene Nutzfahrzeuge umstellen. Auch die erforderliche Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur für diese Nutzfahrzeuge wird im Zuge des Programms gefördert.
Nicht-fossil angetriebene Busse sowie die dazu notwendige Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur werden im Förderprogramm „Emissionsfreie Busse und Infrastruktur“ gefördert. In mehreren wettbewerblichen Ausschreibungen werden Unternehmen bei der Umstellung unterstützt. Das Ziel: mindestens 682 auf emissionsfreie Antriebe umgestellte Linienbusse im Inlandsverkehr sowie die dafür notwendige Ladeinfrastruktur bis 2026.
Im Zuge der Salzburger Wohnbauförderung wird die nachträgliche Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur für E-PKW im Bestandswohnbau gefördert.
Im Rahmen des Programms „Energieautonomie Vorarlberg“ wird die Neu- und Gebrauchtwagenanschaffung von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Interesse gefördert. Neben Carsharing- und Taxi-Fahrzeugen werden auch Fahrzeuge für den Einsatz sozialer mobiler Dienste und Fahrzeuge für Bauhöfe gefördert.
Für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine steht in Vorarlberg eine Förderung von Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb der Klassen N1 und M1 (für mindestens 7+1 Personen) zur Verfügung. Eine Kombination dieser Förderung mit der des Bundes ist zudem zulässig.
Im Zuge des Programms „Energieautonomie Vorarlberg “ werden Eigentümer:innen und Eigentümergemeinschaften bei der Errichtung der Grundvoraussetzungen für Ladeinfrastruktur unterstützt. Die Verstärkung der Hausanschlussleistung, bauliche Maßnahmen im Gebäude sowie Elektrikerarbeiten werden hier beispielsweise gefördert.
Im Rahmen der Tiroler Wohnbauförderung werden Vorbereitungsarbeiten für die Errichtung von Ladeinfrastruktur (z.B. Leerverrohrungen) gefördert.