17.04.2026
Im Jahr 2025 hat die IVS-Stelle erneut die vorgeschriebenen Einhaltungsüberprüfungen zu drei Delegierten Verordnungen der IVS-Richtlinie durchgeführt. Ziel der Überprüfungen ist die Bewertung von Zugänglichkeit und Nutzbarkeit mobilitätsrelevanter Daten über den Nationalen Zugangspunkt.
Die AustriaTech – Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH ist als unparteiliche und unabhängige Einrichtung im Eigentum des Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) unter anderem mit dem Betrieb der IVS-Stelle (Intelligente Verkehrssysteme) betraut. Die IVS-Stelle hat gemäß den EU-Spezifikationen die Aufgabe, die Selbsterklärungen (Self-Declarations) von Daten- und Dienstanbietenden zu sammeln und zu verwalten. Weiters muss die IVS-Stelle Einhaltungsüberprüfungen der abgegebenen Self-Declarations durchführen.
Das zentrale Aufgabenfeld der IVS-Stelle ist die stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung der Delegierten Verordnungen (MMTIS, RTTI, SRTI, SSTP) in den vorrangigen Bereichen der IVS-Richtlinie. Dabei wird insbesondere die Qualität der Metadaten sowie die Wiederverwendbarkeit der am Nationalen Zugangspunkt verlinkten Daten aus Sicht potenzieller Datennutzender überprüft. Dies soll dazu beitragen, dass neue und innovative Mobilitätsdienste auf Basis qualitativ hochwertiger und geprüfter Daten entwickelt werden können und diese Dienste die Effizienz des Mobilitätssektors fördern.
Status und Ergebnisse der regulatorischen Überprüfungen
2025 wurden zum zweiten Mal in Folge die Einhaltungsüberprüfungen von der IVS-Stelle durchgeführt. Die Einhaltungsüberprüfung zu der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 886/2013 (SRTI) konnte im Jahr 2025 durchgeführt und im Jänner 2026 abgeschlossen werden. Es konnten für den IVS-Dienstleister alle relevanten Punkte positiv bewertet werden. Somit ergab sich eine vollständige Konformität der überprüften Organisation.
Bei der Überprüfung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1926 (MMTIS) wurde zu Beginn des Prozesses festgestellt, dass die gezogene Organisation nicht als dateninhabende Organisation agiert und daher nicht von der Delegierten Verordnung betroffen ist. Aus diesem Grund wurde der Prozess der Einhaltungsüberprüfung beendet und die Organisation gebeten, die ausgestellte Selbsterklärung zurückzuziehen.
Der Abschluss der Überprüfung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/670 (RTTI) erfordert noch weitere Nachbearbeitung. Mit einer Fertigstellung ist voraussichtlich im Frühjahr 2026 zu rechnen.
Herausforderungen vor allem bei Datenbereitstellung und technischem Zugang
Während der Ausarbeitungen stand die IVS-Stelle in kontinuierlichem Austausch mit den jeweils betroffenen Organisationen. Die größten Herausforderungen lagen dabei in der Bereitstellung maschinenlesbarer Datensätze sowie im technischen Datenzugang über den Nationalen Zugangspunkt.
Erste Ergebnisse zeigen, dass zahlreiche Organisationen bereits deutliche Fortschritte erzielt haben und damit wesentlich zur Verfügbarkeit hochwertiger, interoperabler Mobilitätsdaten beitragen. Daraus ergibt sich, dass die IVS-Stelle ihre Tätigkeiten gezielt an diesen spezifischen Anforderungen ausrichten muss. Gleichzeitig wird deutlich, dass der IVS-Stelle eine zentrale und bedeutende Beratungsfunktion zukommt.
Wenn Sie offene Fragen zu den Einhaltungsüberprüfungen oder anderen Themen bezüglich der
IVS-Kontaktstelle haben, können Sie uns unter kontakt@ivs-stelle.at jederzeit gerne kontaktieren.