IVS-Stelle: Einhaltungsüberprüfungen 2024
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IVS-Stelle: Einhaltungsüberprüfungen 2024

29.08.2025

Im Jahr 2024 führte die IVS-Stelle die vorgeschriebenen Einhaltungsüberprüfungen zu drei delegierten Verordnungen der IVS-Richtlinie durch. Ziel der Überprüfungen ist, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von mobilitätsrelevanten Daten über den Nationalen Zugangspunkt zu beurteilen. In der Zusammenarbeit mit den bereitstellenden Organisationen konnten wertvolle Erkenntnisse gesammelt werden.  

Die AustriaTech – Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH ist als unparteiliche und unabhängige Einrichtung im Eigentum des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) unter anderem mit dem Betrieb der IVS-Stelle (Intelligente Verkehrssysteme) betraut.  
 
Ein zentrales Aufgabenfeld der IVS-Stelle ist die stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung der Delegierten Verordnungen (MMTIS, RTTI, SRTI, SSTP) in den vorrangigen Bereichen der IVS-Richtlinie. Dabei wird insbesondere die Qualität der Metadaten sowie die Wiederverwendbarkeit der am Nationalen Zugangspunkt verlinkten Daten aus Sicht potenzieller Datennutzer:innen überprüft. Dies soll dazu beitragen, dass neue und innovative Mobilitätsdienste auf Basis qualitativ hochwertiger und geprüfter Daten entwickelt werden können und diese Dienste die Effizienz des Mobilitätssektors fördern. 

Auch im Jahr 2024 wurden von der IVS-Stelle Einhaltungsüberprüfungen durchgeführt. Während der Ausarbeitung stand die IVS-Stelle in kontinuierlichem Austausch mit den jeweils betroffenen Organisationen. Die größten Herausforderungen lagen dabei in der Bereitstellung maschinenlesbarer Datensätze sowie im technischen Datenzugang über den Nationalen Zugangspunkt. 

Erste Ergebnisse zeigen: Viele Organisationen sind bereits auf einem guten Weg und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verfügbarkeit von hochwertigen, interoperablen Mobilitätsdaten. Bei den Überprüfungen wurden die Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 886/2013 zu SRTI (Mindestniveau allgemeiner, die Straßenverkehrssicherheit betreffender Verkehrsinformationen), die Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1926 zu MMTIS (EU-weite multimodale Reiseinformationsdienste) sowie die Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2015/962 RTTI (Bereitstellung EU-weiter Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste) seitens der IVS-Stelle kontrolliert.