FAQs zur IVS-Richtlinie
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Neue FAQs zur IVS-Richtlinie unterstützen datenbereitstellende Stellen bei der Umsetzung

24.07.2025

Ab sofort steht ein neues FAQ-Dokument zur Verfügung, das datenbereitstellenden Stellen praktische Unterstützung bei der Umsetzung der delegierten Verordnungen zur IVS-Richtlinie (2010/40/EU) bietet. Die FAQs wurden im Zuge der überarbeiteten Rechtslage aktualisiert und helfen dabei, Anforderungen verständlich einzuordnen und rechtskonform umzusetzen.

 

Datenbereitstellung über die nationalen Zugangspunkte – FAQs geben Orientierung

Die Delegierten Verordnungen zur IVS-Richtlinie – insbesondere

beinhalten spezifische Verpflichtungen zur Datenbereitstellung für unterschiedliche Stakeholdergruppen. Die Umsetzung dieser Verpflichtungen erfolgt über die nationalen Zugangspunkte (NAPs) für Mobilitätsdaten.

 

Zur Unterstützung der betroffenen Akteure wurde im Rahmen der Initiative NAPCORE (National Access Point Coordination Organisation for Europe) – unter intensiver Mitwirkung von AustriaTech – eine strukturierte FAQ-Sammlung zu diesen vier Delegierten Verordnungen erarbeitet. Sie bietet datenbereitstellenden Stellen eine fundierte Übersicht zu den Anforderungen in Bezug auf Datenformate und unterstützt bei der praktischen Umsetzung bei der Datensatzregistrierung.

 

Inhalte der FAQs

Die FAQs erläutern unter anderem:

  • welche Verkehrsdatenkategorien durch welche Stakeholder bereitgestellt werden müssen,
  • welche technischen Anforderungen – etwa in Bezug auf Datenformate – einzuhalten sind,
  • sowie das Vorgehen bei der Registrierung von Datensätzen über den jeweiligen nationalen Zugangspunkt.

Die Inhalte richten sich an alle datenbereitstellenden Stellen aus verschiedenen Verkehrsträgern und Sektoren und leisten einen Beitrag zur einheitlichen, rechtskonformen Umsetzung der delegierten Rechtsakte in den Mitgliedstaaten.

 

Hintergrund: Die IVS-Richtlinie

Die Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme (IVS) wurde am 7. Juli 2010 erlassen und zuletzt am 22. November 2023 mit der Änderungsrichtlinie (EU) 2023/2661 grundlegend überarbeitet. Ziel ist es, die koordinierte und interoperable Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr sowie deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern in der gesamten EU zu fördern.

Mit der Aktualisierung wurde der Geltungsbereich auf neue Entwicklungen wie vernetzte und automatisierte Mobilität sowie multimodale Dienste ausgeweitet – mit dem übergeordneten Ziel, den Straßenverkehr sicherer, effizienter und nachhaltiger zu gestalten.

 

Das regeln die Delegierten Verordnungen

Die Delegierten Verordnungen konkretisieren zentrale Inhalte der IVS-Richtlinie und legen fest, wie bestimmte digitale Verkehrsdienste in Europa bereitgestellt werden sollen – etwa Reiseinformationen, Echtzeit-Verkehrsdaten oder sicherheitsrelevante Hinweise. Für diese sogenannten vorrangigen Maßnahmen hat die EU-Kommission verbindliche Regeln erlassen, die in allen Mitgliedstaaten gelten. In Österreich ist die IVS-Stelle – betrieben von AustriaTech – dafür zuständig, die Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen und datenbereitstellende Stellen zu unterstützen.

 

FAQs jetzt verfügbar

Die FAQs stehen ab sofort auf der Website der IVS-Stelle zum Download bereit und dienen als praktisches Nachschlagewerk für alle, die Daten im Rahmen der IVS-Richtlinie und der benannten Delegierten Verordnungen bereitstellen müssen.

zu den FAQs

 

Für weiterführende Fragen steht die IVS-Stelle mit zusätzlichen Informationen und Beratungsangeboten gerne zur Verfügung.