News
© Huger / AustriaTech
AustriaTech AustriaTech auf Facebook AustriaTech auf Twitter AustriaTech auf LinkedIn AustriaTech auf Xing AustriaTech auf YouTube

Experimentierräume für unsere Mobilität von morgen

25.03.2020

Die Gesellschaft sieht sich im Verkehrs- und Mobilitätsbereich zum Teil mit rasanten Entwicklungen konfrontiert. Aktuelle gesetzliche Regelungen haben nicht immer zum Ziel, Rahmenbedingungen für zukünftige Entwicklungen festzulegen. Eine Regelung für Experimentierräume, wie in einer interdisziplinären Studie jetzt dargelegt, soll daher das Erproben neuer Technologien und Modelle erlauben.

Eine interdisziplinäre Studie, die AustriaTech konzeptiv und in mehreren Workshops mitbegleitet hat, soll zur Erarbeitung eines neuen (Rechts-)Rahmens für die Erprobung neuer Verkehrstechnologien und Mobilitätskonzepte in Österreich beitragen. Diese sollen, im Bereich des Verkehrs- und Mobilitätsrechts, in Experimentierräumen getestet werden können. Das Projekt mit einem interdisziplinären Forschungsteam baut zentral auf einem interdisziplinären Austausch der ProjektteilnehmerInnen auf. Die Grundlage der Studie war ein Koordinierungs-Workshop, der am 21. März 2019 im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stattgefunden hat. Das Projekt gliedert sich in drei Teile: rechtswissenschaftliche Analyse des bestehenden Rechtsrahmens, Anwendungsfälle im Bereich Verkehr und Mobilität, sowie inhaltliches Konzept und Umsetzungsplan.

Rechtswissenschaftliche Analyse des bestehenden Rechtsrahmens

In einem ersten Schritt wurde der bestehende Rechtsrahmen rechtswissenschaftlich analysiert. Dazu wurde ein allgemeines Anforderungskonzept für Experimentierräume im Verkehrs- und Mobilitätsbereich entwickelt. Neben rechtlichen Möglichkeiten für den Einsatz neuer Verkehrstechnologien besteht auch im Zusammenhang mit neuen Mobilitätskonzepten, wie E-Mobilität, Sharing etc., ein Bedarf, neue Modelle jenseits bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen einsetzen zu können. Anstelle eines anlassbezogenen Novellierungsmodells war es das Ziel, ein einheitliches Gesamtkonzept in Form von Experimentierräumen zu entwickeln. Dabei können dann eine Vielzahl von einzelnen Normen gleichzeitig und gesetzesübergreifend adressiert werden, um Forschungsvorhaben abweichend zur aktuellen Gesetzeslage umsetzen zu können.

Als Ergebnis der rechtswissenschaftlichen Analyse ergibt sich folgendes Schema als Anforderungsprofil für eine Umsetzung von Experimentierräumen im Verkehrs- und Mobilitätsrecht:

  • Einhaltung völker- und unionsrechtlicher Vorgaben bei der Ausgestaltung von Experimentierräumen
  • Kompetenzrechtliche Vorgaben
  • Rechtsstaatliche Vorgaben
  • Grund- und Menschenrechtliche Vorgaben
  • Einschränkungen räumlicher, zeitlicher, qualitativer und quantitativer Art
  • Verfahren
  • Einfachgesetzliche Themenstellungen

Anwendungsfälle im Bereich Verkehr und Mobilität

Im Rahmen der Studie wurden unterschiedliche Anwendungsfälle zur Erprobung neuer Verkehrstechnologien und Mobilitätskonzepte untersucht. Anhand dieser wurden die Anforderungen an Experimentierräume mit wesentlichen Innovationsakteuren abgestimmt. Damit sollen auch die nötigen Anforderungen dargelegt werden. In solchen „Räumen“ werden Abweichungen von bestehenden Rechtsvorschriften vorgesehen, die der Erprobung von neuen Technologien und Konzepten dienen. Die Anwendungsfälle für Experimentierräume ergeben sich primär aus den identifizierten Innovationsfeldern (Fahrzeuge, Nutzung, Betrieb, Infrastruktur) in Kombination mit den unterschiedlichen Mobilitäts-Themenbereichen (Personenmobilität, Gütermobilität, ruhender Verkehr, mobile Dienste). Unterschieden werden kann dabei allgemein zwischen einfachen (ein Innovationsfeld, ein Mobilitätsbereich) und komplexen (mehrere Innovationsfelder, ein oder mehrere Mobilitätsbereiche) Anwendungsfällen.

Einfache Anwendungsfälle, die identifiziert werden konnten:

  • Neue Antriebskonzepte
  • Erweiterte Assistenzsysteme, automatisiertes Fahren
  • Geteilte Nutzung von Fahrzeugen
  • Optimierung des Verkehrsablaufs

Komplexe Anwendungsfälle, die identifiziert werden konnten:

  • Erschließung erste/letzte Meile im Personennahverkehr
  • Mobilität als Dienstleistung (Mobility-as-a-Service)
  • Zustellung/Abholung von Gütern auf der letzten/ersten Meile
  • Automatisierte Straßendienste

Besonders relevant ist das Thema für die automatisierte Mobilität. Denn hier geht es am Ende darum, komplexere Use Cases auch im öffentlichen Raum testen und validieren zu können. Als Kontaktstelle unterstützt AustriaTech bereits seit 2016 beim Antragstellen von Testanträgen in Österreich. Bis jetzt waren bestimmte Szenarien definiert, die getestet werden durften. Um Automatisierung weiter vorantreiben zu können, gilt es, diese Szenarien nun auch schrittweise zu erweitern. Experimentierräume sind hierfür ein wichtiger Schritt. Außerdem ist hierdurch eine Kombination von Verkehrssicherheitsaspekten und der Verkehrsorganisation mit neuen Geschäftsmodellen möglich. 

Zum anderen benötigen auch Urbane Mobilitätslabore (UMLs) mehr Freiraum und Möglichkeiten im realen Erproben neuer Mobilitätslösungen und unter anderem auch neue rechtliche Ausgestaltungen in verschiedensten Domänen, damit neue Lösungen wirksam (z.B. im Sinne der Umwelt) werden können. AustriaTech begleitet die österreichischen UMLs bereits seit 2017. Denn ein Experimentierraum schafft nicht nur die Testmöglichkeiten für neue Technologien und Lösungen, sondern ermöglicht auch das systematische Lernen für den Regulator und Gesetzgeber, um für neue Lösungen adäquate Rechtsrahmen zu schaffen.

Inhaltliches Konzept und Umsetzungsplan

Im Rahmen der Studie wurde ebenfalls ein inhaltliches Konzept sowie eines prozeduraler Umsetzungsplan erstellt, wie Experimentierräume im Verkehrs- und Mobilitätsrecht auch implementiert werden können. Das inhaltliche Konzept teilt sich in zwei Schritte: in einem ersten wurden die inhaltlichen Weichenstellungen konkretisiert und in einem zweiten Schritt diese Entscheidungen in eine – noch allgemeine – Struktur implementiert.

Detaillierte Informationen zu den Ergebnissen finden Sie hier.

Die Studie wurde von Univ.-Prof. (SFU) Dr. Konrad Lachmayer von der Sigmund Freud Privatuniversität Wien, Univ.-Prof. Dr. Iris Eisenberger M.Sc. (LSE), von der Universität für Bodenkultur, Wien und Dr. Karl Rehrl von der Salzburg Research Forschungsgesellschaft durchgeführt.