23.09.2025
Die AustriaTech als unparteiliche und unabhängige Einrichtung ist als Tochterorganisation des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) unter anderem beauftragt, die IVS-Stelle zu betreiben.
Die IVS-Stelle unterstützt dabei Stakeholder:innen bei der Einhaltung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1926 zu multimodalen Reiseinformationsdiensten (MMTIS) und der Delegierten Verordnung (EU) 2022/670 zu Echtzeit-Verkehrsinformationen (RTTI). Ziel ist es, gemeinsam Klarheit über neue Anforderungen zu schaffen und Akteur:innen bei der Registrierung am nationalen Zugangspunkt, bei Selbsterklärungen und bei weiteren Themen praxisnah zu begleiten und zu informieren.
Im Zuge der Überarbeitung der Delegierten Verordnungen (EU) 2017/1926 (MMTIS) zur Bereitstellung multimodaler Reiseinformationsdienste sowie (EU) 2022/670 (RTTI) zur Bereitstellung EU-weiter Echtzeit-Verkehrsinformationen führte die IVS-Stelle umfassende Recherchen durch. Ziel war es, die bestehende Kontaktliste der betroffenen Stakeholder:innen, um neu hinzugekommene Stakeholder:innen-Gruppen zu erweitern. Von der MMTIS neu betroffen sind Hersteller digitaler Karten und Anbieter nachfrageorientierter Verkehrsangebote. Unter die RTTI fallen von nun an, unter anderen, Akteure im Bereich Aufladen und Betanken sowie Inhaber von im Fahrzeug generierten Daten.
Informationsmaterial wurde inklusive einer erläuternden Informationsbeilage an rund 950 Stakeholder:innen per E-Mail versendet. Auf Basis der Rückmeldungen zu dieser Aussendung organisierte die IVS-Stelle weiterführende Beratungsgespräche, welche sowohl telefonisch, per E-Mail als auch mittels virtuellen Beratungsterminen stattfanden. Diese Beratungen dienten auch dazu, zu eruieren, inwieweit die Akteur:innen von den beiden Delegierten Verordnungen betroffen sind.
In den virtuellen Beratungsgesprächen wurden, abhängig von der Art der betroffenen Akteurin oder des betroffenen Akteurs, die Anhänge der Delegierten Verordnungen durchgesprochen. Dies diente dazu, die Stakeholder aufzuklären, welche Datenkategorien zur Verfügung gestellt werden müssen. Aufbauend auf den Beratungen unterstützte die IVS-Stelle die Betroffenen unter anderem beim Ausfüllen der erforderlichen Selbsterklärungen, bei der Registrierung am Nationalen Zugangspunkt (NAP) sowie bei weiteren themenbezogenen Anliegen.
Sie sind möglicherweise ebenfalls von den Delegierten Verordnungen betroffen? Dann laden wir Sie herzlich ein, sich über unsere Website sowie anhand des Informationsblatts zu informieren. Sie können sich bei offenen Fragen auch gerne direkt an die IVS-Stelle wenden und einen Beratungstermin vereinbaren: kontakt@ivs-stelle.at