Revision der europäischen IVS-Richtlinie
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Revision der europäischen IVS-Richtlinie

Österreich ist gut vorbereitet

31.01.2024

Intelligente Mobilitätssysteme ermöglichen ein effektiveres Verkehrsmanagement und eröffnen ein flexibleres Verkehrsangebot mit verbesserten Reiseinformationsdiensten bei sinkender Umweltbelastung durch die komfortable Verknüpfung der jeweils nachhaltigsten Mobilitätsoption. Im November 2023 trat die Revision der europäischen IVS-Richtlinie in Kraft. Diese schafft einen aktualisierten Rechtsrahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) auf dem Stand der aktuellen technischen Entwicklung. Österreich ist für die nationale Umsetzung gut vorbereitet.

 

Die Überarbeitung der IVS-Richtlinie

Die im Jahr 2010 verabschiedete IVS-Richtlinie hat den Rahmen für die EU-weite Einführung von intelligenten Verkehrssystemen (IVS) im Straßenverkehr und an den Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern geschaffen. Die überarbeitete IVS-Richtlinie, die im November 2023 in Kraft trat, trägt den zwischenzeitlichen technologischen Entwicklungen Rechnung. Dies betrifft zum Beispiel neue Erfahrungen und Ergebnisse aus Anwendungsfällen der kooperativen, vernetzten und automatisierten Mobilität (Cooperative Connected Automated Mobility - CCAM).

Vorrangiges Ziel der überarbeiteten IVS-Richtlinien ist es, die Verfügbarkeit und Interoperabilität hochwertiger und aktueller mobilitätsrelevanter Datensätze für intelligente Verkehrsanwendungen in der EU zu verbessern. Der Anhang der überarbeiteten Richtlinie enthält dazu Fristen für die Umsetzung in den nächsten 5 Jahren. Darin ist festgelegt, welche Mobilitätsdaten mit welcher geografischen Abdeckung bis zu welchem Zieldatum verfügbar sein müssen.

Aufgrund des Rahmencharakters der Richtlinie, kann die Kommission den Umsetzungsplan durch delegierte Rechtsakte um weitere Aspekte ergänzen.

 

Was bedeutet das für die Entwicklung von IVS in Österreich?

Die überarbeitete IVS-Richtlinie stärkt den Rechtsrahmen für die Einführung und den Betrieb intelligenter Verkehrssysteme in Europa. Bis Dezember 2025 müssen die Mitgliedsstaaten die Vorgaben der überarbeiteten EU-Richtlinie umsetzen. Österreich ist dafür bereits gut gerüstet.

 

Mobilitätsdaten in Österreich

Österreich ist Vorreiter bei der Bereitstellung von Mobilitätsdaten. Die neuen Anforderungen aus der Richtlinienrevision können bereits heute durch nationale Initiativen weitgehend abgedeckt werden. Die nationalen Weichen für eine optimale Nutzung von Mobilitätsdaten wurden bereits 2022 mit dem Aktionsplan digitale Transformation in der Mobilität (AP-DTM) gestellt. Dessen Maßnahmen im Bereich der Datenbereitstellung decken sich in vielen Punkten mit den nun verbindlichen EU-Vorgaben.

 

Anzahl der verfügbaren Datensätze im nationalen Zugangspunkt steigt

Im österreichischen Zugangspunkt (National Accesspoint - NAP) sind derzeit 79 Datensätze abrufbar. Diese Datensätze werden von einer Vielzahl nationaler Initiativen in hoher Qualität bereitstellen, darunter etwa

Diese Daten werden von zahlreichen Akteuren, wie beispielsweise der Verkehrsauskunft Österreich (VAO), für hoch aktuelle Reiseinformationsdienste genutzt.

In enger Abstimmung mit nationalen und europäischen Partnern arbeitet die österreichische IVS-Kontaktstelle daran, schrittweise weitere Datensätze im österreichischen Zugangspunkt nutzer:innenorientiert zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Notwendige Rechtssicherheit für die weitere Entwicklung im Bereich der kooperativen, vernetzten und automatisierten Mobilität

Für den Betrieb kooperativer intelligenter Verkehrssysteme (Cooperative Intelligent Transport Systems - C-ITS) und im Bereich der kooperativen, vernetzten und automatisierten Mobilität (Cooperative Connected Automated Mobility - CCAM) schafft die überarbeitete Richtlinie regulatorische Sicherheit. Die darin enthaltene Rechtsgrundlage für ein EU-weites Sicherheitszertifikatsmanagement schafft das notwendige Vertrauen in die Herkunft und Verlässlichkeit der den Diensten zugrundeliegenden Daten. Da die österreichischen Betreiber im Ausrollen von C-ITS Diensten entlang des ASFINAG Straßennetzes und in ersten Städten, wie in Wien, Graz, Salzburg, Linz oder Klagenfurt eine internationale Vorreiterrolle inne haben, profitieren diese von diesen gestärkten Rahmenbedingungen.

 

Ausblick

Mit der überarbeiteten IVS-Richtlinie wird ein aktualisierter Rechtsrahmen geschaffen, der die zunehmende europaweite Verfügbarkeit von Mobilitätsdaten in standardisierter Form sicherstellt. Darüber hinaus werden innovative Dienste in den Bereichen C-ITS und CCAM stärker berücksichtigt und wichtige Rechtssicherheit für deren weitere Implementierung geschaffen.

Insgesamt stellt der überarbeitete rechtliche Rahmen die richtigen Weichen und ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines europäischen Mobilitätsdatenraums. Die Weiterentwicklung der nationalen Zugangspunkte (NAPs) wird dabei ein wichtiger Baustein sein.

Nun gilt es, auf europäischer und nationaler Ebene gemeinsam daran zu arbeiten, dass auf dieser Grundlage nutzbringende Dienste entstehen und die bereitgestellten Daten in Endkund:innendienste mit größtmöglichen Mehrwert für die Nutzer:innen integriert werden.